Preise für die Beratung
Bei Interesse an unseren Beratungsleistungen vereinbaren wir in der Regel einen ersten persönlichen Kennenlerntermin, in dem Ihre persönliche Situation erörtert und der individuelle Beratungsumfang festgelegt wird. In diesem ersten Termin werden auch die Kosten besprochen, mit denen zu rechnen ist.
Für monatlich wiederkehrende Leistungen, wie die Erstellung von Buchhaltung, Lohnabrechnungen oder allgemeine monatliche Rechtsberatung arbeiten wir grundsätzlich mit Pauschalsätzen. So wissen Sie immer exakt, welche monatlichen Kosten auf Sie zukommen und können entsprechend kalkulieren.
Jährliche oder einmalige Leistungen, wie die Erstellung von Jahresabschlüssen, Steuererklärungen oder das Führen von gerichtlichen Verfahren rechnen wir anhand der Vorgaben der Steuerberatervergütungsverordnung bzw. des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes in Verbindung mit dem jeweiligen Gegenstands- bzw. Streitwert ab.